COFELY Kältetechnik
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Verwendungsverbot Kältemittel R22

Seit dem 01.01.2010 darf gemäß Verordnung EG1005/2009 kein neues R22 mehr produziert und verkauft werden. Ab diesem Zeitpunkt steht nur mehr aufbereitetes oder recyceltes R22 in begrenztem Umfang zur Verfügung, welches zur Wartung und Instandhaltung bereits bestehender Anlagen verwendet werden darf.

Ab 01.01.2015 besteht dann ein generelles Verwendungsverbot.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, frühzeitig eine Kältemittelumrüstung bzw. gegebenenfalls eine Erneuerung dieser Anlagen zu projektieren.

Unternehmen, die ortsfeste Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit R22 betreiben, müssen gewährleisten, dass

  1. Anlagen, die 3 kg Kältemittel oder mehr enthalten, mindestens einmal alle 12 Monate auf Dichtheit kontrolliert werden.
  2. Anlagen, die 30 kg Kältemittel oder mehr enthalten, mindestens einmal alle 6 Monate auf Dichtheit kontrolliert werden.
  3. Anlagen, die 300 kg Kältemittel oder mehr enthalten, mindestens einmal alle 3 Monate auf Dichtheit kontrolliert werden.

Die Verordnung EG2037/2000 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben und durch die EG1005/2009 ersetzt.

Cofely Kältetechnik hilft Ihnen
und unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung der notwendigen Aufgaben mit unserem sachkundigen Personal und führen für Sie die erforderlichen Überprüfungen der Anlagen und Dokumentationen der erfolgten Anlagen durch.

Die Umsetzung der Druckgeräteüberwachungsverordnung ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden und das bevorstehende Verwendungsverbot von R22 hat zur Folge, dass bis Ende 2014 sämtliche R22 Kälteanlagen umgerüstet oder erneuert sein müssen.

Damit Ihre Anlagen auch in Zukunft betriebssicher, energieeffizient und entsprechend den Bestimmungen der F-Gase-Verordnung (842/2006/EG) und Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) betrieben werden können, stehen wir auch hier Ihnen gerne zur Verfügung.